Jotzo Jung & Partners
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    WAS WIR KÖNNEN.

    Und was wir auch für Sie tun können.

    WIR BERATEN
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  • Unser Ansatz
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    Der konsequente Weg zum Erfolg:

    ANDERE WEGE GEHEN.

    Dass Anwälte kreativ arbeiten, klingt für manche paradox. Für uns klingt es zielführend. Denn unsere Erfahrung zeigt, dass Qualitätsanspruch und Erfolg einer Kanzlei vor allem auf einem basieren: der eigenen Denkweise und daraus resultierenden Haltung. Das heißt in unserem Fall:

    Mit dieser Haltung und unserer Erfahrung setzen wir Ihre Interessen durch – zielgerichtet und konsequent. Manche Gegner nennen uns hart, aber höflich. Unsere Mandanten nennen uns effizient und erfolgreich. Beide haben Recht.

  • Ihr Vorteil
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    EINE KANZLEI MISST MAN AN GEWONNENEN FÄLLEN.

    Und an zufriedenen Mandanten.

    Ihren Fall erfolgreich zu vertreten, ist unser wichtigstes Ziel. Ihnen dabei einen Mehrwert zu bieten, unser persönliches. Deshalb basiert unsere Arbeit auf drei Säulen, von denen Sie gleich mehrfach profitieren:

  • Unser Team
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    Die Köpfe hinter  . Und hinter Ihrem Fall.

    Robert Luis Jung Sánchez de Vivar
    Rechtsanwalt
    Ulrike Saerbeck
    Rechtsassessorin
    Felix Werner
    Rechtsanwalt
    Thekla Ihlow
    Rechtsanwältin
    Björn Matthias Jotzo
    Rechtsanwalt
  • Ihr Kontakt
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    SIE MÖCHTEN, DASS WIR IHREN
    FALL ZU UNSEREM MACHEN?

    So erreichen Sie uns:

    IMPRESSUM
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    Name:
    Jotzo Jung & Partner – Rechtsanwälte
    Adresse:
    Schlüterstraße 37, 10629 Berlin
    Telefon:
    (+49 30) 30 30 66 9 – 0 [Smartphone: direkt anrufen]
    Telefax:
    (+49 30) 30 30 66 9 – 90
    Email:
    info@jotzo-jung.de
    Rechtsform:
    Partnerschaftsgesellschaft
    Registereintragung:
    PR 322 B
    Sitz:
    Berlin
    USt-ID:
    DE234499437
    Berechtigung zur Vertretung:
     
    Jeder der beiden Partner ist allein vertretungsberechtigt.
     
    Berufsträger und Berufsbezeichungen:
    • Björn Matthias Jotzo,
      Rechtsanwalt,
      Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,
      Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht (Partner)
    • Robert Jung Sánchez de Vivar,
      Rechtsanwalt,
      Fachanwalt für Arbeitsrecht (Partner)
    • Thekla Ihlow,
      Rechtsanwältin (nicht Mitglied der Partnerschaft)
    • Felix Werner,
      Rechtsanwalt (nicht Mitglied der Partnerschaft)
    • Ulrike Saerbeck,
      Rechtsassessorin (nicht Mitglied der Partnerschaft)
    Ständige Kooperationen:
     
    Die Kanzlei unterhält darüber hinaus ständige Kooperationen mit folgenden Rechtsanwaltskanzleien:
     
    • Bengs Rechtsanwälte, Darmstadt
    • Falcón & Asociados, Madrid, Spanien
    • Bethencourt González – Abogados, Las Palmas de Gran Canaria, Spanien
    • Raison – Avocats à la cour, Paris, Frankreich
    Zulassungsbehörde, Kammer:
     
    Rechtsanwaltskammer Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin
     
    Zulassungsland:
     
    Alle Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.
     
    Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen:
     
    Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA), die Fachanwaltsordnung (FAO), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union. Die Texte hält die Bundesrechtsanwaltskammer hier für Sie bereit.
     
    Berufshaftpflicht-Versicherungen:
     
    Es bestehen für alle Rechtsanwältinnen und Reachtsanwälte Berufshaftpflicht-Versicherungen bei der ERGO Versicherung AG, 40198 Düsseldorf mit einer Deckungssumme von 1 Million Euro. Der räumliche Geltungsbereich der Versicherungsverträge erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Europäischen Union sowie auf das Gebiet der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
     
    Allgemeine Mandatsbedingungen:
     
    Für alle Mandatsverhältnisse gelten unsere Allgemeinen Mandatsbedingungen (AMB), die Sie weiter unten herunterladen können, wenn Sie auf "Downloads" klicken.
     
    Haftungsbeschränkung:
     
    Die Haftung ist in allen Fällen für alle Rechtsanwälte zusammen und insgesamt auf 1 Million Euro beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt nach Maßgabe des § 51 a BRAO nicht bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verursachung von Schäden, ferner nicht für die Haftung für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person. Zusätzliche Haftungsbeschränkungen im Einzelfall können vereinbart werden.
     
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    Anwaltsvollmacht und Mandatsbedingungen (AMB)
     
    Mandantenfragebogen Arbeitgeber
     
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